Angebotene Demission des erstinstanzlich wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs verurteilten Erzbischofs von Lyon "unter Geltendmachung der Unschuldsvermutung" nicht angenommen - Barbarin, der laut französischem Recht bis zur Berufungsentscheidung als unschuldig gilt, übergibt Leitung seiner Erzdiözese ab sofort "für einige Zeit" an seinen Generalvikar
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